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Das Amt für Gesundheitswesen des Landkreises Aurich
nimmt zentrale Aufgaben zum Schutz vor gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und zur Förderung der Gesundheit wahr.
Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger soll gestärkt,
Gesundheitsrisiken sollen vermieden und der Schutz
des Einzelnen und der Allgemeinheit gewährleistet werden.
Die Aufgaben sind u. a. im Niedersächsischen Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) festgelegt.
Der amtsärztliche Dienst ist ein Gutachtendienst im Auftrag
von Behörden, Gerichten, Jobcentern usw. Von ihm werden
die gesundheitliche Eignung für die Einstellung in bestimmte
Berufe, Dienst-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit
und Rehabilitationsmaßnahmen von Beamten begutachtet.
Einen immer größeren Anteil nehmen die Begutachtungen
über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung
ein. Auch die Durchführung der 2. Leichenschau vor Einäscherung
gehört zu den amtsärztlichen Aufgaben und wird
bei wachsender Zahl der Urnenbestattungen immer umfangreicher.
Im kinder- und jugendärztlichen Dienst werden pro Jahr
rund 2.000 Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt.
Dabei werden die körperliche Entwicklung, die Sprache, das
Verhalten, die Wahrnehmung, die Motorik, die kognitiven
Fähigkeiten sowie die Seh- und Hörleistung geprüft. Für die
Bearbeitung von Anträgen von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung oder drohender Behinderung werden sozialmedizinische
Stellungnahmen erstellt. Die Anzahl dieser Begutachtungen
ist den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Seit 1991 ist beim Gesundheitsamt das Früherkennungsteam
zur interdisziplinären Diagnostik und Beratung eingerichtet.
Ärzte, Heilpädagogen, Krankengymnasten, Logopäden,
Motopäden und Psychologen versuchen gemeinsam,
Auffälligkeiten in der Entwicklung von Kleinkindern möglichst
früh zu erkennen und geeignete Wege zu ihrer Behebung
oder Linderung vorzuschlagen. Die Vorstellung eines
Kindes beim Früherkennungsteam erfolgt ausschließlich im
Einverständnis mit den Eltern.
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