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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zunehmend mehr Menschen sind im Alter auf die Grundsicherung
angewiesen, weil ihre Einkünfte im Alter (Rente)
oder wegen einer bestehenden vollen Erwerbsminderung
auf Dauer nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen.
Im Landkreis Aurich erhalten derzeit 2.518 Männer
und Frauen Leistungen der Grundsicherung, davon 1.904
Personen außerhalb von Einrichtungen und 614 Personen
innerhalb von Einrichtungen.
Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Voraussetzungen
und Umfang sind im SGB XII geregelt. Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das
18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert
ist oder die Altersgrenze erreicht hat. Dauerhaft voll
erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich
zu arbeiten. Wenn keine Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung
gewährt wird, stellt der jeweilige Träger der
Rentenversicherung in einem Gutachten fest, ob eine dauerhafte
volle Erwerbsminderung vorliegt. Für den Grundsicherungsträger
ist dieses Gutachten bindend.
Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende
409,00 € und für Paare je Partner 368,00 €. Die
Leistungsberechtigten, die nicht in einer Einrichtung wohnen,
erhalten die Grundsicherung in Form von mtl. Regelsätzen,
Mehrbedarfen insbesondere, wenn ein Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „G“ vorhanden ist und
Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Daneben werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in
Höhe der tatsächlichen angemessenen Aufwendungen erbracht.
Bei besonderem Bedarf können im Einzelfall auch
ergänzende Darlehen bewilligt werden. Die Grundsicherung
ist eine Bundesleistung, auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern
und Kindern wird verzichtet. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht
durch die Erben wird verzichtet.
Grundsicherungsleistungen können nur auf Antrag gewährt
werden. Dieser ist beim Sozialamt des Landkreises Aurich,
Fräuleinshof 3, 26506 Norden, oder bei der Anlaufstelle in
Aurich, Fischteichweg 9 – 13, zu stellen.
Bei Fragen zur Grundsicherung ist jederzeit eine
Beratung unter folgenden Telefonnummern möglich:
04941 16-5010
04941 16-5011
04941 16-5012
04941 16-5013
04941 16-5014
04941 16-5015
04941 16-5016
04941 16-5017
04941 16-5019
04941 16-5020
Wohngeld
Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung
wegen des geringen Einkommens zu tragen. Sie haben
die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Das Wohngeld wird
grundsätzlich auf Antrag als
• Mietzuschuss (z. B. für den Mieter von Wohnraum)
oder
• Lastenzuschuss (z. B. für den Eigentümer eines
Eigenheims oder einer Eigentumswohnung)
gezahlt.
Im Landkreis Aurich erhalten derzeit ca. 1.000 Personen
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Die Höhe ist abhängig
von der Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt
gehören, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden
Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum
hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt).
Die Wohnungen müssen vom jeweiligen Antragsteller bewohnt
sein und er muss die entsprechende Belastung dafür
aufbringen.
Unter folgenden Telefonnummern stehen Ansprechpartner
zur Verfügung:
04941 16-5022
04941 16-5023
04941 16-5024
04941 16-5032
04941 16-5031