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Zuständig für Sicherheit
und Ordnung
Das Ordnungsamt des Landkreises Aurich ist verantwortlich
für vielfältige Aufgaben rund um die Themen Sicherheit und
Ordnung. Schwerpunkte sind unter anderem:
Katastrophenschutz
Zum Katastrophenschutz gehören alle Maßnahmen, die getroffen
werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in
oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Der
Landkreis hält zu diesem Zweck einen Katastrophenschutzstab
vor, der im Bedarfsfall alarmiert wird und in erster Linie
für die logistische Unterstützung der Einsatzkräfte zuständig
ist.
Auf Initiative der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises
Aurich ist in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut
das Warnsystem „Katwarn“ entwickelt worden, das mittlerweile
weit über Ostfriesland hinaus Nachahmer gefunden
hat. Durch „Katwarn“ besteht die Möglichkeit, Bürgerinnen
und Bürger über deren Handy individuell und ganz gezielt
zu warnen.
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist die Servicebehörde für Zuwandernde.
Sie entscheidet über den Aufenthalt – oder dessen
Beendigung. Zudem wirkt sie an der Förderung der Integration
mit und ist zuständig für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen.
Daneben nimmt das Ordnungsamt diverse ordnungsrechtliche
Aufgaben wie zum Beispiel Jagd- und Waffenangelegenheiten,
Gewerbe- und Gaststättenaufsicht, Bekämpfung von
Schwarzarbeit, Versammlungsangelegenheiten sowie Aufgaben
nach dem Geldwäschegesetz wahr.
Die Zulassungsstelle erledigt die An- und Abmeldung von
Fahrzeugen und hilft beim Verlust von Fahrzeugpapieren.
Nicht alle Fahrzeuge sind jedoch zulassungspflichtig. Fahrräder
und Mofas sowie einige Arbeitsmaschinen und Spezialfahrzeuge
sind von der Zulassungspflicht ausgenommen.
Für einige dieser Fahrzeuge ist aber ein amtliches Versicherungskennzeichen
erforderlich. Näheres erfahren Sie bei
Ihren Ansprechpartnern der Kfz-Zulassungsstelle
Die Führerscheinstelle ist zuständig für die Ausstellung von
Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und Internationalen
Führerscheinen, Fahrerkarten und für den Austausch gegen
EU-Führerscheine im Scheckkartenformat.
Bußgeldangelegenheiten
Werden gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten, deren
Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann, erfolgt
die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit über die zentrale
Bußgeldstelle. Die zentrale Bußgeldstelle ist sowohl für
sämtliche im Kreisgebiet festgestellten Verkehrsverstöße
als auch für alle sonstigen Ordnungswidrigkeiten, die nicht
Verkehrsverstöße sind, zuständig, sofern Zuständigkeitsverordnungen
keine anderen Regelungen vorsehen.
Im Flyer „Geldbußen und Punkte“ auf der Internetseite des
Landkreises Aurich sind die grundlegenden Informationen
zum Thema Verwarn- und Bußgeld zusammengefasst. Daneben
kann man sich über den Bußgeldrechner auch online
einfach und unkompliziert die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsübertretung
ausrechnen lassen.
Kontakt:
Telefon: 04941 16-3200
Telefon: 04941 16-3201