60
Bildung und Teilhabe
Seit dem 01. April 2011 können Familien, die Unterstützung
benötigen, für ihre Kinder Leistungen aus dem sogenannten
Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die
Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer
Kinder zu bekommen.
Es können folgende Leistungen beantragt werden:
• Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für
Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen
• Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
• Schülerbeförderungskosten
• Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
• Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und
Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertages-
einrichtung besuchen
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes,
nicht als Geldleistung erbracht. Das Sozialamt erstellt bei
Anspruch einen Bewilligungsbescheid, der gleichzeitig als
Gutschein zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung
gilt. Ziel ist es, dass die Hilfe auch tatsächlich bei den Kindern
ankommt. Da die gesamte Bearbeitung des Bildung-
und Teilhabepakets beim Sozialamt erfolgt, steht den Anspruchsberechtigten
ein einziges Amt als Ansprechpartner
zur Verfügung.
Derzeit beziehen über 7.100 Kinder und Jugendliche diese
Leistungen. Somit profitieren, bei insgesamt ca. 7.700
theoretisch Anspruchsberechtigten, über 90 Prozent von
Bildung und Teilhabe. Nachgefragt werden vor allem Schulbedarf,
Klassenfahrten, Lernförderung und die gemeinsame
Mittagsverpflegung. Es folgen Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben sowie die Schülerbeförderung.
Um dieser hohen Nachfrage gerecht zu werden, stehen zehn
Beschäftigte im Kreishaus Aurich sowie im Nebengebäude
des Kreishauses Norden zur Verfügung. 2016 bearbeiteten
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 12.000 Anträge
sowie über 4.500 antragsfreie Schulbedarfsfälle des SGB II.
Eine Beratung ist unter folgenden Telefonnummern
möglich:
Kreishaus Aurich
04941 16-5071
04941 16-5070
04941 16-5072
04941 16-5073
Nebengebäude Kreishaus Norden
04941 16-5080
04941 16-5083
04941 16-5081
04941 16-5085
04941 16-5084
04941 16-5082
Die Integration behinderter Menschen
Die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen ist
eine Daueraufgabe. Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden
geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung
haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB
XII, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um
die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu
mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine
Leistung der Sozialhilfe. Sie umfasst:
• heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch
nicht eingeschult sind
• Hilfen zur Teilnahme am Leben in der
Gemeinschaft (z. B. Begleitpersonen zum Besuch
kultureller Veranstaltungen; Fahrtkosten, etc.)
• Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung
(z. B. Integrationshelfer, behinderungsbedingte
Mehrkosten für Einzelbeförderungen)
• Hilfen zum selbstbestimmten Leben behinderter
Menschen in betreuten Wohnmöglichkeiten
• Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und
Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen
Bedürfnissen der behinderten Menschen
entspricht
• Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene
Tätigkeit
• Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungs-
stätten nach § 56 SGB XII
© Rainer Sturm, pixelio.de
/pixelio.de