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Abwasser
Die Überwachung einer geordneten Abwasserbeseitigung ist
eine der Hauptaufgaben der unteren Wasserbehörde. Dies
betrifft neben den kommunalen Kläranlagen insbesondere
auch die privaten Kleinkläranlagen. Im Landkreis Aurich
werden ca. 12.000 Kleinkläranlagen betrieben. Das geklärte
Abwasser wird regelmäßig in ein Gewässer eingeleitet und
nur wenn die Kläranlage laufend dem neuesten Stand der
Technik entspricht, sind eine optimale Reinigungsleistung
und damit einhergehend auch eine gute Gewässerqualität zu
erreichen.
Grundwasserschutz
Wichtiger Baustein des Gewässerschutzes ist auch der
Schutz des Grundwassers und hier insbesondere des Grundwassers,
welches zur Trinkwasserversorgung gefördert
wird. Den Wasserwerken wird alle 30 Jahre neu in öffentlichen
Verfahren die Bewilligung zur Grundwasserentnahme
für die Trinkwasserversorgung erteilt. An die Erteilung der
Bewilligung schließt sich die Ausweisung von Wasserschutzgebieten
an, was zurzeit eine Schwerpunktaufgabe darstellt,
da die Bewilligungen zur Förderung von Trinkwasser annähernd
allen Wasserwerken im Landkreis Aurich in den letzten
Jahren neu erteilt wurden.
Gewässerverschmutzungen/Gefahrenabwehr
Zur Abwehr von möglichen Gefahren für die Gewässer,
z. B. durch Ölunfälle oder auch durch unzulässige Gewässerbenutzungen,
sind Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde
in einem Bereitschaftsdienst organisiert, um jederzeit die
notwendigen Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer
zu veranlassen. Außerdem werden Genehmigungen, die sich
auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beziehen,
z. B. für Tankstellen oder Waschplätze, erteilt.
Gewässerunterhaltung/Gewässerausbau/Anlagen
an Gewässern
Die untere Wasserbehörde hat auch für einen geregelten
Wasserabfluss im Rahmen der Oberflächenentwässerung zu
sorgen, d.h. ggf. die Anlieger und Eigentümer zur ordnungsgemäßen
Gewässerunterhaltung aufzufordern. Neben das ganze
Jahr stattfindenden anlassbezogenen Kontrollen sind die
jährlich stattfindenden Gewässerschauen wichtiges Instrument
für die Sicherstellung des geregelten Wasserabflusses.
Bereits im Vorfeld der Ausweisung neuer Bau- oder Gewerbegebiete
wirkt die untere Wasserbehörde auf eine entsprechende
Oberflächenentwässerungsplanung hin. Für die Einleitung
des Oberflächenwassers in ein Gewässer wird eine
Erlaubnis erteilt, sind Herstellung oder Umgestaltung von
Gewässern vorgesehen, so ist regelmäßig eine Plangenehmigung
zu erteilen. Im Hinblick auf den sich abzeichnenden
Klimawandel, verbunden mit zunehmenden Starkregenereignissen,
wird ein besonderes Augenmerk auf die Regenrückhaltung
gelegt, damit Überschwemmungsrisiken minimiert
werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den
zuständigen Entwässerungsverbänden.
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STRABAG AG, Direktion Nordwest, Bereich Weser-Ems, Gruppe Aurich, Raiffeisenstr. 7, 26603 Aurich Tel. +49 4941 95017-0, aurich@strabag.com
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