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Wer erhält Arbeitslosengeld II?
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 Jahren
und dem Erreichen der Altersgrenze zum Bezug einer Altersrente,
die sukzessive entsprechend der Erhöhung des
Renteneintrittsalters erhöht wird, erhalten Arbeitslosengeld
II. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden
täglich arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen notwendigen
Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in Bedarfsgemeinschaft
lebenden Angehörigen weder aus eigenen
Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz
der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit Arbeitslosengeld
II-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
erhalten Sozialgeld.
Beide Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) werden
ebenso wie die Kosten der Unterkunft und Heizung monatlich
im Voraus erbracht und in der Regel für 12 oder 6
Monate bewilligt.
Welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können
erbracht werden?
Um die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
zu unterstützen, steht eine Vielzahl von verschiedenen
Leistungen zur Verfügung, insbesondere
• Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur
Förderung der Anbahnung oder Aufnahme
einer Beschäftigung
• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung
• Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Leistungen zur Förderung der Teilhabe am
Arbeitsleben
• Leistungen an Arbeitgeber
• Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung
• Arbeitsgelegenheiten
• Förderung von Arbeitsverhältnissen
Muss jede Arbeit angenommen werden?
Grundsätzlich ist die Aufnahme jeder Arbeit zumutbar. Ausnahmen
gelten zum Beispiel, wenn der Beschäftigung körperliche,
geistige oder seelische Gründe entgegenstehen
oder wenn Beschäftigungen wegen zu geringer Bezahlung
als sittenwidrig anzusehen wären. Auch die Betreuung von
Kindern unter drei Jahren oder die Pflege von Angehörigen
können Gründe für die Ablehnung einer Arbeit sein.
Wer eine Arbeit oder eine Eingliederungsmaßnahme ablehnt,
obwohl diese zumutbar ist, muss mit Kürzungen und
im Wiederholungsfalle auch mit einem Wegfall der Leistungen
rechnen.
Höhe, Dauer und Auszahlung der SGB II-Leistungen
Bei der Leistungsbemessung ist grundsätzlich zu berücksichtigen,
dass es sich hierbei um eine bedarfsorientierte
und bedürftigkeitsabhängige reine Fürsorgeleistung handelt.
Das bedeutet auch, dass Sozialleistungen anderer Träger
vorrangig in Anspruch zu nehmen sind und einzusetzendes
Einkommen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen)
und Vermögen unter Beachtung von Schonvermögen den
Leistungsanspruch mindern.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten als Arbeitslosengeld
II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
in Form des maßgebenden Regelbedarfs sowie eines eventuellen
Mehrbedarfs einschließlich der angemessenen Kosten
für Unterkunft (Kaltmiete und „kalte“ Nebenkosten) und
Heizung.