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Georgsheil als Schwerpunkt für die Aufgaben
Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
Kreisstraßen
Der Landkreis Aurich ist für rund 400 Kilometer Kreisstraßen
und 270 Kilometer Radwege zuständig. Zum Kreisstraßennetz
gehören zudem 84 Brückenbauwerke, 19 Signalanlagen
und ca. 900 Durchlässe. Um deren Unterhaltung, aber
auch um Bau und Planung, kümmert sich das Amt für Kreisstraßen,
Wasserwirtschaft und Deiche, das im Georgsheiler
Gewerbegebiet ansässig ist. Im Bereich Neubau liegt der
Schwerpunkt auf dem Bau von Radwegen im Rahmen des
sogenannten „100-km-Programms“ sowie der Verbesserung
der Verkehrssicherheit im Rahmen von Umbauten vorhandener
Kreuzungsanlagen, z. B. Umbau in Kreisverkehrsplätze.
Von 2010 bis 2015 wurden 37,0 Mill. € investiert. In die
Maßnahmen sind 22,0 Mill. € Fördergelder geflossen.
Haltestellen/ÖPNV
Der attraktive Aus- und Umbau der ÖPNV-Haltestellen und
deren Unterhaltung werden ebenfalls von hier betrieben.
Derzeit bestehen im Bereich des Landkreises Aurich ca.
1400 Haltepunkte. Der Landkreis ist bemüht, die Attraktivität
seines Haltestellennetzes ständig zu verbessern und
damit auch die Akzeptanz für den Umstieg auf den ÖPNV zu
vergrößern. Ziel ist ein einheitlich gestaltetes Gesamtbild
der ÖPNV-Haltestellen im Kreisgebiet. Dazu werden diese
mit einer Wartefläche und einer transparenten Wartehalle,
Niederflurbusbordsteinen für einen leichteren Ein- und Ausstieg,
einer integrierten Haltestellenbeleuchtung, Infotafeln
und speziellen Fahrradständern ausgestattet.
Straßenrecht
Für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen
ist nach den Straßengesetzen in der Regel ein Planfeststellungsverfahren
als „Baugenehmigung“ vorgeschrieben. Diese
Verfahren werden für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen
(soweit sie nicht im vordringlichen Bedarf liegen) durch den
Landkreís durchgeführt. Der Landkreis ist ebenfalls zuständige
Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen
des nichtöffentlichen Verkehrs. Dies betrifft insbesondere
die Eisenbahnstrecke Aurich – Abelitz.
Wasserwirtschaft
Der Landkreis als untere Wasserbehörde nimmt die vielfältigen
Aufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem
Niedersächsischen Wassergesetz wahr. Durch eine nachhaltige
Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als
Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage für
Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu
schützen.
Der Gewässerschutz bezieht sich sowohl auf oberirdische
Gewässer wie auch auf das Grundwasser. In diesem Rahmen
ergeben sich verschiedene Handlungsfelder: