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Die Betreuungsstelle leistet Unterstützung, wenn Volljährige
wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger
oder seelischer Behinderungen eigene Angelegenheiten ganz
oder teilweise nicht mehr erledigen können. Für die Arbeit
hat ein Paradigmen- und Perspektivwechsel stattgefunden,
weg von der „alten Vormundschaftsgerichtshilfe“ und den Behördenbetreuungen,
hin zu Steuerungs- und Managementaufgaben.
Auch wenn noch eigene Betreuungen geführt werden,
so liegen heute die primären Aufgaben in der Unterstützung
der Betreuungsgerichte und zunehmend in der Aufklärung
und Beratung.
Der 2017 neu eingerichtete Kinder- und jugendpsychiatrische
Dienst nach § 7 Abs. 3 NPsychKG ist eine niedrigschwellige
Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei (Verdacht
auf) Vorliegen eines Kinder- und jugendpsychiatrischen
Störungsbildes und zur Diagnose, Beratung und Vermittlung
geeigneter Hilfen. Der Kinder- und jugendpsychiatrische
Dienst ist nicht nur als „Kommstruktur“ im Amt für Gesundheitswesen
zu verstehen, sondern hat vermehrt aufsuchenden,
in die Familien und Sozialräume gehenden Charakter.
Gleichzeitig ist der Kinder- und jugendpsychiatrische Dienst
als Ansprechpartner für Institutionen wie Kindergärten, Tagesstätten
und Schulen etc. zu sehen. Ein weiteres Hauptaugenmerk
liegt auf der Netzwerkarbeit zu Themen des Kinder-
und jugendpsychiatrischen Dienstes.
Die Aids-Beratung umfasst die Beratung einzelner Bürgerinnen
und Bürger, die entweder nur wegen einer möglichen
Infektion besorgt, tatsächlich infiziert oder bereits an Aids erkrankt
sind. Ein sinkendes Problembewusstsein kann auch im
Landkreis Aurich beobachtet werden.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird reichlich frequentiert.
Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Einrichtungen der Diakonie und Pro Familia ist gewährleistet.
Die Stiftung „Familie in Not“ unterstützt Schwangere,
die entbinden wollen. Das Gesundheitsamt gibt Hilfestellung
bei der Abfassung der Anträge und Sammlung der entsprechenden
Nachweise.
Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche
Tätigkeit aufnehmen wollen, wird im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes
eine gesundheitliche Beratung durch
das Amt für Gesundheitswesen angeboten. Die gesundheitliche
Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation
der zu beratenen Person und soll insbesondere
Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung,
der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
einschließen. Personen, die eine Tätigkeit als
Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen
vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche
Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der
Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche
Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
Prostituierte
unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung
mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Psychoonkologische Beratung: Seit 2005 besteht für Frauen
mit Brustkrebs und gynäkologischen Krebserkrankungen die
Möglichkeit, psychoonkologisch beraten und begleitet zu werden.
Dieses Angebot wird von Jahr zu Jahr mehr angenommen
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle Gesundheitsprävention/
förderung gehören die Gesundheitsberichterstattung
und die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen.
Hier angesiedelt sind auch die Familienhebammen,
die schwangeren Frauen und jungen Eltern in einer sozial
schwierigen Lage eine wertvolle Hilfe anbieten können und
somit einen Beitrag zur Vorbeugung von drohender Kindesvernachlässigung
leisten.
Der Landkreis Aurich betreibt als unabhängiger Träger im
Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung den Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen. Seit dem 01.01.2014 gibt
es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruktur.
Der SPN basiert auf einer Fortentwicklung
der kommunalen seniorenpolitischen Beratungsstrukturen
nach dem Auslaufen der bisherigen Seniorenservicebüros
(SSB) und der Zusammenführung der Aufgaben mit den
Pflegestützpunkten (PSP). Ziel des SPN ist die neutrale Beratung
der aufsuchenden Seniorinnen und Senioren sowie
an Pflegeberatung interessierten Menschen im Gebiet des
Landkreises Aurich aus einer Hand.
Kontakt:
Landkreis Aurich
Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Telefon: 04941 16-5300
Fax: 04941 16-5349
Neuer Weg 36
26506 Norden
Telefon: 04941 16-5350
Fax: 04941 16-5399