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Veterinäramt Aurich-Emden
Seit dem 01.06.2015 ist das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
des Landkreises Aurich nicht nur
für das Kreisgebiet zuständig, sondern auch für das Gebiet
der kreisfreien Stadt Emden. Zwischen den beiden Kommunen
wurde eine Zweckvereinbarung getroffen, wonach die
Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung
auf den Landkreis übertragen wurden. Der Landkreis
nimmt diese Aufgaben mit eigenem Personal wahr; die
kreisfreie Stadt Emden erstattet die anfallenden Kosten.
Von spektakulären Lebensmittelskandalen ist der Landkreis
Aurich in den letzten Jahren verschont geblieben. Doch trotz
aller Kontroll- und Sicherheitsmechanismen werden in jedem
Jahr in etwa zehn Betrieben gravierende Mängel entdeckt,
die zu einer vorübergehenden Schließung führen. Das
sind oft kleinere Gaststätten, die gegen Hygieneverordnungen
verstoßen. Dahinter steckt meist kein böser Wille oder
gar kriminelle Energie; vielfach sind die Betriebsinhaber
schlichtweg überfordert, weil Faktoren wie Krankheit, Partnerschaftsprobleme
oder eine wirtschaftliche Notlage sie
aus der Bahn geworfen haben.
Bei den meisten Kontrollen entdecken die Lebensmittelkontrolleure
eher kleinere Mängel, z. B. defekte Kühlschrankdichtungen,
kaputte Fliesen, einen abblätternden Farbanstrich
oder andere kleinere bauliche Mängel. Diese müssen
dann in einer vorgegebenen Frist behoben werden; ggf. wird
dabei eine Nachkontrolle angesetzt.
Neben der Begehung und der Sichtkontrolle der Lebensmittelbetriebe
werden Proben entnommen und Temperaturmessungen
durchgeführt – und zwar sowohl die Temperatur
der eingelagerten Waren im Kühlregal bzw. im Tiefkühlbereich
als auch die vorgeschriebenen Temperaturen beim
Erhitzen der Lebensmittel. Dazu kommen noch Probenentnahmen
aufgrund von gezielten Anforderungen des Niedersächsischen
Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(LAVES) in Oldenburg.
Häufig kommen Hinweise auch von Verbrauchern, die Speiseproben
abgeben. Jedem Verdacht wird nachgegangen,
doch nicht alle Anzeigen stellen sich als berechtigt heraus.
Einen Großteil der Tätigkeit nimmt auch die Beratung der
Betriebe ein. Viele Lebensmittelunternehmer wenden sich
bereits im Vorfeld geplanter Investitionen an das Veterinäramt,
um Fragen hinsichtlich der gesetzlichen und/oder
baulichen Anforderungen vorab zu klären. Im Baugenehmigungsverfahren
wird ohnehin eine Stellungnahme des Veterinäramtes
angefordert.
Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich des Veterinäramtes
ist die Tierseuchenbekämpfung. Hier konnte zum
Ende des Jahres 2015 die BHV1-Freiheit für das gesamte
Land Niedersachsen erreicht werden.
Seit Ende 2016 grassierte in Europa und auch in Niedersachsen
wieder die Geflügelpest. Im Vergleich zu den Vorjahren
ist es diesmal zu weit mehr Ausbrüchen in gewerblichen
Geflügelhaltungen gekommen, vor allem in Regionen mit
einer hohen Geflügeldichte. Durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen,
zu denen auch die Verlängerung der Aufstallpflicht
zählt, konnte ein Ausbruch der Geflügelpest im Gebiet des
Landkreises Aurich und der kreisfreien Stadt Emden glücklicherweise
vermieden werden.
Neben der Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenbekämpfung
ist das Veterinäramt Aurich-Emden auch
für den Tierschutz zuständig. Hier ist in den letzten Jahren
ein stetiger Anstieg der Fallzahlen festzustellen, sowohl in
landwirtschaftlichen Betrieben als auch im privaten Bereich.
Im Bereich der Landwirtschaft sind die Probleme oft auf finanzielle
Engpässe zurückzuführen. Im Bereich der privaten
Tierhalter kommt es häufig bei familiären Schwierigkeiten
auch zu Problemen in der Tierhaltung.
Kontakt:
Veterinärwesen
Telefon: 04941 16-3900
Fax: 04941 16-3999
Lebensmittelkontrolle
Telefon: 04941 16-3915