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Umfassende Unterstützung:
Das Jobcenter
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (SGB II) ist 2005 ein steuerfinanziertes
Fürsorgesystem geschaffen worden, das darauf gerichtet ist,
erwerbsfähigen Menschen in Notlagen schnelle und umfassende
Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe zu bieten.
Derjenige, der trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit
finden kann oder mit seiner Arbeit ein Einkommen erzielt,
mit dem der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, hat bei
Vorliegen von Hilfebedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf
Arbeitslosengeld II, das auch als ergänzende Leistung zum
Einkommen zu gewähren ist.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen
haushaltsbezogenen Ansatz. Das bedeutet, dass neben dem
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die mit ihm in
einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen
Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts in Form von Sozialgeld erhalten.
Es gilt der Grundsatz „fördern und fordern“.
Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, die Eigenverantwortung
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren
Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten
können. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten
im Jobcenter von dem persönlichen Ansprechpartner, einer
kompetenten Vermittlungsfachkraft, aus einer Hand Zugang
zu erforderlichen Beratungs-, Vermittlungs- und Integrationsleistungen.
Mit einer Eingliederungsvereinbarung werden mit den Arbeitsuchenden
verbindliche Festlegungen über die gemeinsamen
Bemühungen um die Eingliederung in Arbeit getroffen.
Von den Bezieherinnen und Beziehern wird erwartet, dass
sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe
– und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft – so
schnell wie möglich zu beenden.
Wer erbringt die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende?
Seit dem 01. Januar 2012 ist der Landkreis Aurich als zugelassener
kommunaler Träger für die Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) zuständig. Die Leistungen werden vom Jobcenter
des Landkreises Aurich mit den Dienststellen in Aurich und
Norden erbracht. Das Jobcenter ist Ansprechpartner für
die Leistungsberechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt
die notwendigen Hilfen.
Im November 2016 wurden 7.472 Bedarfsgemeinschaften
mit insgesamt 14.906 Personen vom Jobcenter betreut.
Das Jobcenter hat von montags bis freitags – außer mittwochs
– von 08.00–12.00 Uhr geöffnet. Zudem stehen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters donnerstags
von 14.30–17.00 Uhr zur Verfügung.